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Gruppentreffen

AGB

Dokument mit Stift

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Dienstleistungen innerhalb der Schweiz.

1.       Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen TARGEMA GmbH (nachfolgend «TARGEMA GmbH», «wir» oder «Auftragnehmerin» genannt) und dem Kunden (nachfolgend «Kunde», «Sie» oder «AuftraggeberIn» genannt) für Dienstleistungen (nachfolgend «Leistungen» genannt), die auf unserer Webseite www.targema.ch (nachfolgend «Website» genannt) angeboten oder mit dem Kunden besonders vereinbart werden. 

Die Website wird betrieben von:

TARGEMA GmbH

Sonnenbergstrasse 51

5408 Ennetbaden

UID: CHE-410.321.554

+41 (0)56 520 62 52

office@targema.ch

 

Mit dem Kunden abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

TARGEMA GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Website wirksam. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist das Datum der Annahme unserer Offerte. 

Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie eine Offerte akzeptieren. Durch die Annahme der Offerte erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden und erklären, dass Sie befugt sind, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen, und mindestens 18 Jahre alt sind. 

2.       Angebotene Leistungen

Wir erbringen grundsätzlich Leistungen in folgenden Bereichen:

Beratung von Unternehmen in den Bereichen Organisationsentwicklung, Arbeits-, Wirtschafts- und Bildungspsychologie, Prozessmanagement und führen zudem Workshops und Seminare zu diesen Themenbereichen durch.

TARGEMA GmbH behält sich das Recht vor, die Leistungen jederzeit zu ändern. 

3.       Annahme der Offerte/Vertragsabschluss

Unsere schriftlichen Offerten sind vom Datum der Ausstellung an 30 Tage gültig, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Mit der schriftlichen Annahme der Offerte akzeptiert der Auftraggeber, respektive die Auftraggeberin, die in der Offerte aufgeführten Leistungen zu den Bedingungen in diesen AGB. 

Ein verbindlicher Vertrag entsteht mit der schriftlichen Bestätigung der Auftragsausführung oder mit Beginn der Leistungserbringung durch TARGEMA GmbH. E-Mails sind mangels anderslautender Vereinbarung der Schriftlichkeit gleichgestellt.

4.       Vertragspflichten von TARGEMA GmbH

TARGEMA GmbH ist zur sorgfältigen, gewissenhaften und getreuen Ausführung der Leistung verpflichtet. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.

TARGEMA GmbH ist verpflichtet, gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeitende einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Ausserdem ist sie zu allen Handlungen ermächtigt, die zur ordnungsgemässen Ausführung des Auftrags gehören. Sie wird den Kunden regelmässig oder auf Verlangen über den Stand der Leistungen informieren und darüber Rechenschaft ablegen. 

5.       Mitwirkungspflichten des Kunden, respektive der Kundin

TARGEMA GmbH erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die vom Kunden oder der Kundin erteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, TARGEMA GmbH nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemässen Auftragsausführung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist ausschließlich der Kunde, respektive die Kundin, verantwortlich. 

Erfüllt der Kunde/die Kundin seine/ihre Mitwirkungspflichten nicht, trägt er/sie die Folgen einer solchen Pflichtverletzung. Insbesondere hat er/sie TARGEMA GmbH für einen allfälligen Mehraufwand zu entschädigen.

6.       Termine

Allfällige Termine für die Durchführung der vereinbarten Leistungen werden mit dem Kunden/der Kundin vereinbart. Terminvereinbarungen können telefonisch, im direkten Kontakt vor Ort oder per Mail erfolgen. Der Vertrag über den Leistungsbezug kommt mit unserer Terminannahmebestätigung (per E-Mail oder telefonisch) zustande. TARGEMA GmbH behält sich das Recht vor, einen Termin aufgrund unvorhergesehener Umstände (z.B. Krankheitsfälle beim Personal) ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen abzusagen oder zu verschieben.

Sollte der Kunde/die Kundin den vereinbarten Termin, aus welchen Gründen auch immer, nicht wahrnehmen können, hat er diesen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Dabei gilt eine Verspätung von 15 Minuten als Nichtwahrnehmen des Termins. Anderenfalls behält sich TARGEMA GmbH das Recht vor, die gebuchte Leistung (mindestens jedoch den Betrag von CHF 200) in vollem Umfang in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Kunde könne mittels Arztzeugnis den Nachweis erbringen, dass er weder in der Lage war, den Termin wahrzunehmen, noch diesen rechtzeitig abzusagen.

7.       Leistungsänderung

TARGEMA GmbH wird gegenüber Änderungswünschen in der Leistungserfüllung durch den Kunden soweit zumutbar Rechnung tragen. 

Soweit sich die Umsetzung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirkt, insbesondere auf den Aufwand von TARGEMA GmbH oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und eine Verschiebung allfällig vereinbarter Termine. 

8.       Beizug von Dritten 

TARGEMA GmbH ist berechtigt, für die Erfüllung des Auftrags Dritte beizuziehen, wenn dies für die Erfüllung des Auftrags notwendig ist und der Auftraggeber/die Auftraggeberin damit einverstanden ist. In diesem Fall sorgt TARGEMA GmbH dafür, dass die vertraglichen Pflichten durch die Drittpartei eingehalten werden. 

 

9.       Vergütung, Spesen und Steuern 

Die Vergütung erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand zu den auf der Webseite oder in der Offerte mitgeteilten Preisansätzen. TARGEMA GmbH behält sich das Recht vor, ihre Preisansätze jederzeit zu ändern. Die Vergütung wird zu den zum Zeitpunkt der erstellten Offerte angebotenen Preisansätzen verrechnet.

Spesen und sonstige Auslagen sind in der Vergütung nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat zu den effektiven Kosten bzw. branchenüblichen Sätzen in Rechnung gestellt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. 

Die Vergütung und die Spesen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälligen weiteren gesetzlichen Abgaben.

10.   Rechnungsstellung

TARGEMA GmbH stellt nach Abschluss der Leistungserbringung, bzw. monatlich, für die von ihr erbrachten Leistungen und angefallene Spesen und Steuern Rechnung. Die Rechnung enthält eine detaillierte Aufstellung über das Datum der erbrachten Leistungen, die Aktivitäten sowie den Zeitaufwand und der zu bezahlenden Spesen und Steuern. TARGEMA GmbH ist berechtigt, für bereits geleistete Leistungen und Auslagen Zwischenrechnungen zu stellen oder angemessene Kostenvorschüsse auf zu erbringenden Leistungen und Auslagen vor Beginn der Leistungserbringung zu verlangen.]

Die Vergütung mit den Spesen und Steuern sind 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

11.   Urheberrecht

TARGEMA GmbH räumt dem Kunden ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein.

12.   Geheimhaltung

TARGEMA GmbH ist verpflichtet, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen über alle ihr vom Kunden anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Informationen und Vorgänge zu wahren, welche vertraulichen Charakter haben. Diese Pflicht besteht über die Beendigung des Vertrags uneingeschränkt fort.  

13.   Aufbewahrung von Unterlagen/Zurückbehaltungsrecht  

TARGEMA GmbH hat die vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin erhaltenen Unterlagen aller Art (z.B. Urkunden, Verträge, Vermerke, Korrespondenzen etc., gleichgültig, ob im Original, als Kopie oder im Entwurf) sorgfältig aufzubewahren und verwendet diese nur in direktem Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags, oder soweit eine gesetzliche Pflicht besteht. 

Weiter behält sie sich das Recht vor, die ihr überlassenen Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen zurückzubehalten.

14.   Gewährleistung

Soweit die Leistungen mangelhaft sind, beschränkt sich der Anspruch des Kunden, soweit gesetzlich zulässig, nach Wahl der Muster AG auf Nachbesserung. Führt die Nachbesserung nicht zur Mängelfreiheit, kann der Kunde Minderung verlangen.

15.   Haftung

TARGEMA GmbH erbringt die vereinbarten Leistungen mit der nötigen Sorgfalt. TARGEMA GmbH haftet für Schäden, soweit sie ihre direkte Ursache in einer nachgewiesenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vertraglichen Pflichten oder anderer Sorgfaltspflichten durch TARGEMA GmbH haben.

Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund ausdrücklich ausgeschlossen.

16.   Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt, d.h. bei Eintritt von Ereignissen ausserhalb der Kontrolle der betroffenen Partei (wie beispielsweise bei behördlichen Anordnungen und Massnahmen, Arbeitskonflikten, Fällen von Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien), welche die Leistungserfüllung wesentlich beeinträchtigen oder verunmöglichen, hat die betroffene Partei die andere Partei von der Art des betreffenden Ereignisses und seiner voraussichtlichen Dauer so rasch wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall ist die betroffene Partei berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistung im Umfang der Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, hat aber bei Dahinfallen des betreffenden Ereignisses die Leistungserbringung umgehend wieder aufzunehmen. 

Die Parteien werden sich in guten Treuen bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses von höherer Gewalt so weit als möglich zu reduzieren.

17.   Beendigung des Vertrags 

Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch [Ablauf der vereinbarten Laufzeiten oder durch Kündigung]. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, kann der Auftrag mit einer Frist von [30 Tagen auf das Monatsende] gekündigt werden. Aus wichtigem Grund kann der Auftrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, der es der kündigenden Partei nach Treu und Glauben unzumutbar macht, am Vertrag festzuhalten, namentlich die Eröffnung des Konkurses, eines Nachlass- oder eines ähnlichen Verfahrens über den Kunden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

18.   Datenschutz

TARGEMA GmbH erhebt und verarbeitet nur personenbezogene Daten, die zur Durchführung des mit dem Kunden/der Kundin abgeschlossenen Vertrags notwendig sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Ihrer Rechte und damit zusammenhängender Fragen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet.

19.   Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.

20.   Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese AGB, die darauf beruhenden Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht Anwendung. 

Der Gerichtsstand für natürliche Personen ist der Sitz von TARGEMA GmbH, oder am Wohnsitz des Kunden. Für juristische Personen gilt ausschliesslich der Sitz von TARGEMA GmbH als Gerichtsstand.  

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